B. Mit Eingabe vom 31. Oktober 2008 erhebt A. bei der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK) Beschwerde gegen die Abweisungsverfügung des KGBA vom 16. Oktober 2008. Er beantragt die Aufhebung der angefochtenen Verfügung und die sofortige Eintragung. Zudem seien die Kosten der Verfügung der Staatskasse aufzuerlegen. Er führt im Wesentlichen aus, es sei willkürlich, einen Teilungsvertrag zu verlangen, obschon im Erbvertrag die Zuteilung der Grundstücke an ihn klar erfolgt und in der Folge auch unbestritten geblieben sei. Das KGBA beantragt die Abweisung der Beschwerde. Auf die einzelnen Rechtsschriften wird, soweit erforderlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen.