4.2. Die Beschwerdeführerin beabsichtigt, auf ihren neu erworbenen Grundstücken während der Zeit zwischen dem Abbruch der bestehenden Gebäude und dem Bau des geplanten Kultusgebäudes Parkplätze zu errichten. Diese sollen tagsüber an Dritte vermietet werden, um einen Mietertrag zu erzielen. Diese Einnahmen sollen dazu dienen, die der Beschwerdeführerin durch den Grundstückerwerb anfallenden erheblichen Hypothekarzinse zu bezahlen. Die Grundstücke selbst werden somit während der fraglichen Zeitspanne primär dazu verwendet, einen wirtschaftlichen Ertrag zu erzielen.