abends und an den Wochenenden benötigten Parkplätze zur Verfügung zu stellen. Tagsüber sollen die Parkplätze während dieser Phase an Dritte vermietet werden, um mit dem daraus resultierenden Mietertrag die hohe Hypothekarzinsbelastung für den Verein mindern zu helfen. Der Vermietung komme eine untergeordnete Bedeutung zu, sie sei zeitlich äusserst eng beschränkt und diene ausschliesslich der Finanzierung des neuen Vereinsgebäudes. Es werde kein eigennütziger Zweck damit verfolgt. Die Drittvermietung von Parkplätzen sei vorläufig bloss eine Option, die rechtlich noch nicht gesichert sei (Baubewilligungsverfahren, Risiko eines Bauabschlages). Schliesslich könne Art.