C. Das Grundbuchamt beantragt in der Beschwerdevernehmlassung vom 5. November 2008 die Abweisung der Verwaltungsbeschwerde. Zur Begründung verweist es insbesondere auf den Wortlaut von Art. 12 Bst. f HPG sowie die Entstehungsgeschichte der Norm. In den Schlussbemerkungen vom 10. Dezember 2008 bestätigt die Beschwerdeführerin ihre Rechtsbegehren. Sofern die Vermietung von Parkplätzen die Steuerbefreiung ausschliesse, sei ihr zudem Gelegenheit zu geben, eine entsprechende Verzichtserklärung einzureichen. 3