B. Gegen die Einspracheverfügung führt die Vereinigung X., vertreten durch Notarin C., am 2. Oktober 2008 Verwaltungsbeschwerde bei der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern (JGK). Sie beantragt, die Einspracheverfügung vom 1. September 2008 sei aufzuheben und es seien keine Handänderungssteuern zu erheben, unter Kosten- und Entschädigungsfolge. In der Begründung führt sie zudem aus, es sei allenfalls zu prüfen, ob die Steuerbefreiung gemäss Art. 12 Bst. f HPG mit einer Auflage im Sinne eines Verbots der Vermietung von Parkplätzen zu gewähren sei.