Das Grundbuchamt setzte in seiner Veranlagungsverfügung vom 4. August 2008 die Handänderungssteuern auf Fr. 9'000.– (1,8 % von CHF 500'000.–) fest. Zur Begründung führte es aus, Art. 12 Bst. f HPG sei nicht anwendbar, da auf dem Vertragsobjekt Parkplätze vermietet würden. Dagegen erhob die Vereinigung X. Einsprache. Das Grundbuchamt bestätigte mit Einsprachverfügung vom 1. September 2008 seine Veranlagungsverfügung.