A. Am 22. April 2008 stimmte die Mitgliederversammlung der (rechtlich als Verein organisierten) Vereinigung X. dem Kauf der Liegenschaften A.-Strasse Nrn. 10, 20, 30 und 40 in der Gemeinde B. (Parzellen Gemeinde B. Gbbl. Nrn. 1000, 2000 und 3000) zu. Laut dem Versammlungsprotokoll folgte sie zudem der Empfehlung des Vorstandes, diese Liegenschaften abzubrechen und an deren Stelle – bis zum Bau der geplanten neuen Liegenschaften – provisorische Parkplätze zur Vermietung zu erstellen. Mit Kaufvertrag vom 3. Juni 2008 erwarb die Vereinigung X. die besagten Grundstücke zu einem Gesamtpreis von Fr. 500'000.–.