Die Verträge gehen von Gesetzes wegen auf die Beschwerdeführerin über. Wie aus dem Kaufvertrag weiter hervorgeht, kosten die Wohnungen monatlich inklusiv Nebenkosten zwischen Fr. 996.- und Fr. 1692.- für eine Zweizimmerwohnung und Fr. 1'364.00 für eine Dreizimmerwohnung. Die Physiotherapeutin bezahlt einen Mietzins von monatlich Fr. 700.-.