Am 2. März 2007 erhob die Stiftung, vertreten durch Rechtsanwalt D., Einsprache gegen die Veranlagungsverfügung. Mit Einspracheentscheid vom 16. März 2007 bestätigte das Grundbuchamt seine Veranlagungsverfügung. B. Gegen den Einspracheentscheid des Grundbuchamtes führt die Stiftung mit Eingabe vom 16. April 2007 Verwaltungsbeschwerde bei der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK). Sie stellt den Antrag, die Ziffern 1 und 3 der Einspracheverfügung vom 16. März 2007 seien aufzuheben und es sei festzustellen, dass