Der Anrechnungswert bestimmt nicht nur die Höhe des Erbanteils der Erben, die Grundstücke übernehmen sowie die von ihnen als Erwerber geschuldete Handänderungssteuer, sondern auch die Höhe des Erbanteils der Erben, die kein Grundeigentum erwerben. Erfahrungsgemäss ist jeder Erbe darauf bedacht, bei der Teilung einen möglichst grossen Anteil am Nachlass zu erhalten. Er wird daher kaum bereit sein, für Grundstücke einen tiefen Anrechnungswert zu akzeptieren, nur damit die Erben, die sie erwerben, keine hohe Handänderungssteuer bezahlen müssen.