3 Die Beschwerdeführer 2 und 3 verlangen ferner, die Steuer sei nicht wie in der Verfügung auf je Fr. 1'863.-, sondern gemäss ihrer Selbstdeklaration auf je Fr. 252.- zu veranlagen. In Bezug auf diesen Antrag sind sie beschwerdebefugt, da sie ein schutzwürdiges Interesse an der Änderung der angefochtenen Einspracheverfügung haben. Insoweit ist auf ihre form- und fristgerecht eingereichte Beschwerde einzutreten.