B. Mit Eingabe vom 16. April 2007 erhoben die Beschwerdeführer bei der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK) Beschwerde gegen die Einspracheverfügung des Kreisgrundbuchamtes mit dem Antrag, diese sei aufzuheben und es sei die Veranlagung der Handänderungssteuer im Zusammenhang mit dem partiellen Erbteilungsvertrag vom 14. Dezember 2006 wie folgt je separat festzusetzen: Für den Beschwerdeführer 1 Fr. 4'185.- und für die Beschwerdeführer 2 und 3 je Fr. 252.-, unter Kosten und Entschädigungsfolge.