A. Die Erbengemeinschaft von A. meldete am 12. Januar 2007 den partiellen Erbteilungsvertrag vom 14. Dezember 2006 beim Kreisgrundbuchamt an. Darin wurden mehrere Grundstücke des Nachlasses einzelnen Erben zu Alleineigentum übertragen. Die Handänderungssteuer wurde in der Selbstdeklaration mit insgesamt Fr. 4'689.- beziffert. Auf einer separaten Seite wurden die Herleitung dieses Betrages und die Steuer aufgeführt, die vom jedem Erben für den Erwerb der ihm zugeteilten Grundstücke geschuldet war: Sie betrug für B. (Beschwerdeführer 1) Fr. 4'185.-, für C. (Beschwerdeführer 2) und D. (Beschwerdeführer 3) je Fr. 252.-.