II. Errichtung eines Baurechtes [...] 4. Bauliche Nutzung Die Einräumung des Baurechts ist Teil der Umsetzung des Masterplans Bahnhof Bern und dient im heutigen Zeitpunkt konkret der Realisierung des benötigten Parkraums für Velos im Bereich des SBB-Bahnhofs Bern. Die Stadt Bern als Bauberechtigte beabsichtigt, auf dem mit dem Baurecht belasteten Terrain eine öffentlich zugängliche, weitgehend unterirdische und eingeschossige Velostation zu erstellen. [...] Umschrieben ist hier die heute vorgesehene Nutzungsart, welche auch Einfluss auf die Regelung der Baurechtsbedingungen hat.