nisse ihrer Kundschaft aus. Aufgrund des doch sehr unterschiedlichen Charakters der auf die StaBe übertragenen Liegenschaften ist der Zweck der StaBe mithin darauf ausgerichtet, dass sie der Stadt Bern grundsätzlich die für die Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben benötigten Liegenschaften zu Verfügung stellen soll. Dementsprechend kann sich aber der zweckkonforme Erwerb von Liegenschaften durch die StaBe entgegen der Auffassung des Grundbuchamts nicht auf reine Verwaltungsgebäude beschränken. Vielmehr entspricht es ihrem Zweck, alle von der Stadt Bern zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben benötigten Liegenschaften zu erwerben.