C. Gegen die Einspracheverfügung des Grundbuchamtes führt die StaBe mit Eingabe vom 5. April 2007 Verwaltungsbeschwerde bei der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion des Kantons Bern (JGK). Sie stellt den Antrag, die Einspracheverfügung des Grundbuchamtes vom 5. März 2007 sei aufzuheben und die Handänderungssteuer betreffend den Baurechtsvertrag, Urschrift Nr. 1335, sei mit CHF 0.00 zu veranlagen. Zur Begründung führt sie aus, die StaBe sei für die Belange der Handänderungssteuer im Sinne von Art. 12 Bst. a HPG der Einwohnergemeinde Bern gleichzustellen.