A. Die Stadtbauten Bern (nachfolgend: StaBe) ist laut Art. 1 ihrer Statuten eine selbständige, autonome, öffentlich-rechtliche Anstalt (Gemeindeanstalt nach Art. 65 des Gemeindegesetzes vom 16. März 1998 [GG; BSG 170.11]). Ihr Zweck ist es, die in ihrem Eigentum befindlichen Gebäude und Anlagen, welche sie mehrheitlich für die Bedürfnisse der Stadt Bern bereitstellt, wirtschaftlich optimal zu bewirtschaften und insbesondere die Raumbedürfnisse der Stadtverwaltung zu befriedigen (Art. 1 des Reglements der Stadtbauten Bern [Stadtbautenreglement; StaBeR; SSSB 152.013]).