5. 5.1 Grundbuchämter müssen täglich für eine Vielzahl verschiedener Verrichtungen Gebühren erheben, was nur durch eine Tarifierung der einzelnen Leistungen einigermassen rationell geschehen kann. Der Tarif ermöglicht es im Übrigen auch dem Bürger und dem Notar, die zu erwartenden Gebühren recht genau vorauszuberechnen. Ein Gebührentarif muss seinem Zweck entsprechend einfach handhabbar sein, was eine gewisse Schematisierung bedingt. Er ist auf den Normalfall zugeschnitten und vermag nicht allen Sonderfällen gerecht zu werden.