Die grundbuchliche Behandlung eines umfangreicheren Geschäfts erfolgt in der Regel durch verschiedene Personen in verschiedenen Lohnklassen, so durch den Tagebuchführer bei der Entgegennahme der Akten, den Grundbuchverwalter bei der Vorprüfung, durch einen Sachbearbeiter bei der eigentlichen Behandlung, wiederum durch den Grundbuchverwalter bei der Verifikation und schliesslich durch den Rechnungsführer bei der Rechnungsstellung und der Aktenausgabe. Praxisgemäss werden für die Arbeit von Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeitern 90 Taxpunkte, für jene von geschäftsleitenden Grundbuchverwalterinnen und Grundbuchverwaltern 170 Taxpunkte pro Stunde verrechnet (BVR 2003 S. 525 E. 4b).