denansätze entsprechen einer durchschnittlichen vollen Kostendeckung (Vortrag 6 der Finanzdirektion zur GebV, S. 3, Ziff. 2.3; vgl. BVR 2003 S. 525 E. 4b). Die grundbuchliche Behandlung eines umfangreicheren Geschäfts erfolgt in der Regel durch verschiedene Personen in verschiedenen Lohnklassen, so durch den Tagebuchführer bei der Entgegennahme der Akten, den Grundbuchverwalter bei der Vorprüfung, durch einen Sachbearbeiter bei der eigentlichen Behandlung, wiederum durch den Grundbuchverwalter bei der Verifikation und schliesslich durch den Rechnungsführer bei der Rechnungsstellung und der Aktenausgabe.