Das Grundbuchblatt Nr. 1000-1-1 wurde geschlossen, auf den übrigen 25 Grundbuchblättern wurde die Wertquote verändert und die Handänderung als Erwerbstitel eingetragen. Mit Verfügung vom 15. Dezember 2006 stellte das Kreisgrundbuchamt für die grundbuchlichen Einschreibungen eine Gebühr von Fr. 3'770.-- in Rechnung. B. Mit Eingabe vom 18. Januar 2007 führt Notar B. bei der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion Beschwerde gegen die Verfügung des Kreisgrundbuchamts vom 15. Dezember 2006. Er beantragt, die Rechnung sei auf maximal Fr. 1'000.-- zu reduzieren.