A. Das Grundstück Gemeinde A. Gbbl. Nr. 1000 ist in 23 Stockwerkeinheiten aufgeteilt, wovon eine die Autoeinstellhalle Nr. 1000-1 ist. Diese Autoeinstellhalle ist in 26 Miteigentumsanteile aufgeteilt, für die die Grundbuchblätter Nrn. 1000-1-1 bis 1000-1-26 angelegt wurden (Art. 943 Abs. 1 Ziff. 4 i.V.m. Art. 655 Abs. 2 Ziff. 4 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches [ZGB; SR 210]). Die Wertquoten waren in Achtundzwanzigstel aufgeteilt. Mit Vertrag vom 31. Mai 2006 und Nachtrag vom 28. September 2006 wurde der Miteigentumsanteil Nr. 1000-1-1, der einem Parkplatz entspricht, den anderen Miteigentümern der Autoeinstellhalle unentgeltlich abgetreten.