Aus dem Vertrag für Architekturleistungen vom 17. April 2007, in den die Summe von Fr. 615'000.– genannt ist, geht nicht hervor, dass die Fr. 30'000.– bereits berücksichtigt sind. Die Handänderungssteuer ist daher nicht auf dem Betrag von Fr. 832'500.– (Fr. 187'500.– Grundstückskosten und Fr. 645'000.– Bau- und Planungskosten), sondern auf dem Betrag von Fr. 802'500.– (Fr. 187'500.– Grundstückskosten und Fr. 615'000.– Baukosten) zu veranlagen. Da das Recht von Amtes wegen anzuwenden ist (Art.