Im vorliegenden Fall beliefen sich die Kosten für den Projektierungsauftrag vom 12. Dezember 2006 auf pauschal Fr. 30'000.–. Dies entspricht knapp 40 % des im Vertrag für Architekturleistungen vereinbarten Honorars von Fr. 79'950.– und über 5 % der voraussichtlichen Baukosten von Fr. 615'000.–. Wie im Projektierungsauftrag ausdrücklich festgehalten wurde, wird bei einem definitiven Bauvertragsabschluss mit der X. AG diese Zahlung am Kaufpreis angerechnet. Sollte kein Bauvertrag zustande kommen, bleiben sämtliche erarbeiteten Grundlagen (inkl. Urheberrechte) im Eigentum der X. AG.