Ausnahmsweise werden im Baubewilligungsverfahren zivilrechtliche Fragen geprüft, wenn die Baubewilligung den Bestand ziviler Rechte voraussetzt. Dabei sind zwei Vorgehensweisen möglich: Entweder prüft die Baubewilligungsbehörde vorfrageweise das Bestehen und den Umfang des fraglichen Rechts selber, oder aber sie sistiert das Baubewilligungsverfahren und setzt einer Partei Frist zur Klageeinreichung beim Zivilgericht. Der Entscheid der Baubewilligungsbehörde über die Vorfrage ist bloss Bestandteil der Erwägungen zum Bauentscheid und nimmt an dessen Rechtskraft nicht teil;