3.2 Die Nutzungs- und Verwaltungsordnung der Miteigentümergemeinschaft "G." wurde im Jahre 1989 von den damaligen Eigentümerinnen und Eigentümern der im Gebiet der Überbauung "G." liegenden Parzellen beschlossen. Unbestrittenermassen handelt es sich bei sämtlichen aktuellen Mitgliedern der Miteigentümergemeinschaft "G." um Rechtsnachfolger. Diese waren daher nicht an der Beschlussfassung über die noch heute geltende Nutzungs- und Verwaltungsordnung beteiligt.