Nur mit Zustimmung von 2/3 aller Miteigentumsquoten kann die Miteigentümerversammlung Beschluss fassen über: a. [...] b. Teilveräusserungen des Grundstücks (z.B. für Grenzkorrekturen) und Belastung desselben mit dinglichen Rechten. c. [...] Das Grundbuchamt ist hingegen der Meinung, dass die Begründung der fraglichen Dienstbarkeiten der Zustimmung resp. der Vollmachterteilung sämtlicher Miteigentümerinnen und Miteigentümer bedürfe.