Für die Realisierung des geplanten Projektes ist es notwendig, mit der Miteigentümergemeinschaft "G.“ einen Dienstbarkeitsvertrag über die Errichtung von drei Dienstbarkeiten zu Lasten der Miteigentumsparzellen Gemeinde D. Gbbl-Nrn. 2000, 3000 und 4000 und zu Gunsten der Parzelle Gemeinde D. Gbbl-Nr. 1000 abzuschliessen. Die Miteigentümergemeinschaft "G." umfasst 82 Miteigentümerinnen und Miteigentümer. Das interne Verhältnis ist im Einzelnen in einer Nut- zungs- und Verwaltungsordnung gemäss Art. 647 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB; SR 210), die vom 13. Februar 1989 datiert, geregelt.