Da die Verkäuferin die verkauften Geschäftsräume zurückmieten und per 1. Januar 2008 beziehen wollte, sei es für sie im Hinblick auf die andernfalls zu erwartenden Immissionen wesentlich gewesen, dass der Rohbau des Wohnbauteils bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sei. Lediglich aus diesem Grund habe sie den TU-Vertrag mit der Y. AG vorbereitet und wegen weiteren zeitlichen Verzögerungen schliesslich auch selbst abgeschlossen. Zu keinem Zeitpunkt sei die Übertragung einer schlüsselfertigen Baute beabsichtigt gewesen.