6. Die Beschwerdeführerin bringt vor, gemäss der ursprünglichen Planung der Verkäuferin hätte die Käuferin den Wohnbauteil nach der Abwicklung des Verkaufs auf eigenes Risiko und auf eigene Rechnung erstellen sollen. Der Verkaufsprozess, insbesondere die Auswahl des Käufers, habe jedoch mehr Zeit beansprucht, als vorgesehen gewesen sei. Da die Verkäuferin die verkauften Geschäftsräume zurückmieten und per 1. Januar 2008 beziehen wollte, sei es für sie im Hinblick auf die andernfalls zu erwartenden Immissionen wesentlich gewesen, dass der Rohbau des Wohnbauteils bis zu diesem Zeitpunkt abgeschlossen sei.