4 räumt dem Besteller ein Kündigungsrecht bis zum Abschluss der Ausführungsplanung ein. Ziff. 4.7.2 des zwischen der Beschwerdeführerin und der X. AG abgeschlossenen Kaufvertrages vom 27. Juni 2007 bestimmt, dass die Beschwerdeführerin per Übergang von Nutzen und Gefahr mit allen Rechten und Pflichten und unter vollständiger Entlastung der Verkäuferschaft in den zwischen letzterer und der Y. AG abgeschlossenen TU-Vertrag eintritt. Die Käuferin wird dabei ausdrücklich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die in Ziff. 8.1 des TU- Vertrages vereinbarten Terminvorgaben, wonach der Rohbau der Wohneinheiten bis zum 21. Dezember 2007 fertig zu stellen sei, eingehalten werden können.