Ziff. 3.2 des zwischen der X. AG und der Y. AG abgeschlossenen TU-Vertrages über die Erstellung der 39 Wohneinheiten auf dem Dach von „D.“ sieht vor, dass bei einem Eigentümerwechsel betreffend das Areal B.-Strasse 10 im Verlaufe der Ausführungsplanung bzw. der Ausführung der neue Eigentümer das Recht hat, vollumfänglich in alle Rechte und Pflichten dieses Vertrages rückwirkend auf den Zeitpunkt eingesetzt zu werden, in welchem der Vertrag abgeschlossen wurde. Ziff. 4 räumt dem Besteller ein Kündigungsrecht bis zum Abschluss der Ausführungsplanung ein.