8.1 des TU-Vertrages vereinbarten Termine, wonach der Rohbau der Wohneinheiten bis zum 21. Dezember 2007 fertig zu stellen sei, eingehalten werden können. Andernfalls wird die Verkäuferin ermächtigt, denselben Betrag, welcher der TU-Unternehmer bei Nichteinhaltung des Fertigstellungstermins der Käuferin pro Kalendertag schuldet, maximal bis zur Summe, die im TU-Vertrag für Verzögerungen des TU- Unternehmers garantiert wird, vom Mietzins für den Gewerbeteil D. abzuziehen.