Im Kaufvertrag wurde weiter bestimmt, dass die Käuferin nebst den bestehenden Gewerbegebäuden auch das bestehende Bauprojekt „Wohnanteil F.“ erwerbe und realisiere. Ziff. 4.7.2 des Kaufvertrages bestimmt, dass die Käuferin per Übergang von Nutzen und Gefahr mit allen Rechten und Pflichten in den von der Verkäuferin mit der Y. AG abgeschlossenen TU-Vertrag vom 6. Juni 2007 eintrete. Die Käuferin wird dabei ausdrücklich verpflichtet dafür zu sorgen, dass die in Ziff. 8.1 des TU-Vertrages vereinbarten Termine, wonach der Rohbau der Wohneinheiten bis zum 21. Dezember 2007 fertig zu stellen sei, eingehalten werden können.