2 und die Übergabe der fertig gestellten Wohnungen am 27. Juni 2008 stattfinde. Für den Fall des Verzugs des Totalunternehmers wurde eine Konventionalstrafe von CHF 5'000.00 pro Kalendertag, insgesamt aber höchstens 10 % des gesamten Werkpreises vereinbart. Als Werkpreis wurden pauschal CHF 15'995'816.- festgelegt. Am 7. Juni 2007 schlossen die X. AG mit der Z. AG einen Kaufvertrag über die beiden Gewerbegebäude „C.“ und „D.“. Wesentlicher Bestandteil des Kaufvertrages war die Rückmiete des gewerblich genutzten Teils der verkauften Grundstücke zu den in den Mietverträgen vom 7. Juni 2007 vereinbarten Konditionen.