Dieses Bauprojekt sieht vor, dass nach der Erstellung der Gewerbebauten in einer zweiten Etappe auf dem Dach von „D.“ 39 Wohneinheiten entstehen sollen. Damit werden die Bestimmungen der ZPP bezüglich des vorgeschriebenen Anteils Wohnnutzung eingehalten. Auf eine Überbauungsordnung (ÜO) wurde gestützt auf Art. 93 Abs. 1 Bst. b des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721.0) verzichtet und das gesamte Projekt „F.“ mit Verfügungen des Bauinspektorats der Gemeinde A. vom 17. Oktober 2005 und 8. Februar 2007 bewilligt.