„Zonenplan B.-Strasse 10-20“, welche vom Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) mit Verfügung vom 26. Mai 2005 genehmigt wurde. Diese sieht vor, dass von den im Planungsgebiet maximal zulässigen 34'000 m2 Bruttogeschossfläche (BGF) mindestens 6'000 m2 für das Wohnen vorzusehen sind. Die auf den Grundstücken bereits erstellten Gewerbebauten „C.“ und „D.“ sind Bestandteil des Siegerprojektes „F.“ des Architekten G., das die X. AG gestützt auf die ZPP im Rahmen eines Projektwettbewerbs hat ausarbeiten lassen. Dieses Bauprojekt sieht vor, dass nach der Erstellung der Gewerbebauten in einer zweiten Etappe auf dem Dach von „D.“ 39 Wohneinheiten entstehen sollen.