Den Kaufpreis für das Baugrundstück haben die Parteien auf Fr. 3'620'000.00 festgesetzt (Ziff. II.1) und den Preis für das Planungsergebnis auf Fr. 1'680'000.00 (Ziff. II.3). Nutzen, Schaden und Gefahr gehen am 1. Mai 2007 auf die Käuferschaft über (Ziff. II.7). Die Parteien erklären, dass das Vertragsobjekt unüberbaut ist und dass sich darauf keine angefangenen Bauten befinden. Weiter bestätigen sie, dass die Käuferschaft keine TU-, GU- oder sonstige Werkverträge abgeschlossen hat oder abzuschliessen gedenkt, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem vorliegenden Kauf stehen. Die Käuferschaft sei frei, mit wem sie solche Verträge abschliesse (Ziff. II.13).