Handänderungssteuer (Planungskosten) Planungskosten bilden nicht Teil der in Art. 6 HPG erwähnten vermögensrechtlichen Leistung für das Grundstück, wenn der Baubeginn im Zeitpunkt der Handänderung gestützt auf das betreffende Projekt noch nicht erfolgt ist. Nicht entscheidend ist der Baubeginn dagegen bei der Annahme des Kaufs einer zukünftigen unbeweglichen Sache gemäss Art. 6a HPG.