Demnach entscheidet die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen. 2. Das Gesuch um Gewährung des Rechts auf unentgeltliche Prozessführung wird abgewiesen. 3. Der Beschwerdeführer hat die Verfahrenskosten von Fr. 300.00 zu bezahlen. Der Betrag wird ihm mit separater Zahlungseinladung in Rechnung gestellt.