Die angefochtene Verfügung wurde mit eingeschriebener Post am 29. Juni 2006 beim Postamt im Ort F. aufgegeben. Aus den Zustellinformationen der Post geht hervorgeht, dass die eingeschriebene Sendung am 30. Juni 2006 im Ort G. abgeholt wurde (vgl. dazu www.post.ch unter Track & Trace). Dies ist nach den Erkundigungen des Rechtsamts darauf zurückzuführen, dass auf der Poststelle im Ort F. die Kleber mit den Strichcodes und Nummern der eingeschriebenen Sendungen verwechselt wurden (vgl. dazu die Kopie aus dem Empfangsscheinbuch des Kreisgrundbuchamts).