Prozessführung. Beigelegt wurde dem Gesuch ein weiteres ärztliches Zeugnis vom 2. März 2007, das dem Beschwerdeführer „Verhandlungs- und Prozessunfähigkeit“ wegen Krankheit während drei bis vier Wochen attestiert. Die Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion zieht in Erwägung: