In seiner Vernehmlassung vom 23. August 2006 hielt der Grundbuchverwalter des Kreisgrundbuchamts fest, während der Vorgeschichte, die sich bereits über mehr als ein Jahr hingezogen habe, seien verschiedene Eingaben und Gesuche eingegangen. Er habe über das per Fax eingereichte Gesuch einzig deshalb mit einer formellen Verfügung entschieden, um der Sache dadurch einen offiziellen Anstrich zu geben.