A. Mit Gesuch vom 12. Juni 2006, das per Fax an das Zivilstandsamt eingereicht und von diesem an das Kreisgrundbuchamt weitergeleitet wurde, verlangte A. den Arrest über die im Eigentum von B. befindlichen Grundstücke Gemeinde C. Gbbl. Nr. 1000, Gemeinde C. Gbbl. Nr. 2000 und Gemeinde C. Gbbl. Nr. 3000 sowie Gemeinde D. Gbbl. Nr. 4000. Gleichzeitig beantragte er eine Grundbuchsperre über die erwähnten Grundstücke und deren Übertragung auf seinen Namen. 2