2.2 Gemäss Ehescheidungskonvention vom 18. September 2005 übernimmt A. die X. GmbH. B. übernimmt von der GmbH u.a. die (auf dem Grundstück Nr. 1000 gelegenen) Mehrfamilienhäuser D.-Strasse 10/20/30 in der Gemeinde C. und erhält von A. eine Zahlung von Fr. 120'000.--. Die liquiden Mittel der GmbH werden je hälftig zwischen den Parteien geteilt. In der Ergänzung vom 10. Februar 2006 zur Ehescheidungskonvention erklären die Ehegatten, dass das Gericht die zuständigen Grundbuchämter direkt anweisen soll, die Liegenschaften ins Alleineigentum von B. zu übertragen.