a Fall einer gerichtlich genehmigten Scheidungskonvention, in welcher der Ehegattin ein Grundstück zugesprochen wird, das einer GmbH gehört, an der beide Ehegatten als alleinige Gesellschafter beteiligt sind. b Wird bei der Grundbuchanmeldung des Eigentumsübergangs die Scheidungskonvention als Rechtsgrundausweis vorgelegt, ist die Anmeldung abzuweisen. Die Ehegattin kann deshalb nicht als neue Eigentümerin eingetragen werden, weil die Scheidungskonvention nur zwischen den Ehegatten wirkt, nicht aber bezüglich der GmbH. Die natürlichen Personen als Gesellschafter und die GmbH sind verschiedene Rechtssubjekte.