5.3 Der Dienstbarkeitsvertrag vom 21. Juli 2005 enthält ausschliesslich Verfügungen über die Parzelle Nr. 1000 (belastete Parzelle). Sowohl das Kanalisationsrecht und das Telekommunikationsrecht - deren Eintrag Gegenstand der Beschwerde ist - wie auch die Löschung und Abänderung des Wegrechts betreffen die Parzelle Nr. 1000. Betreffend das Kanalisationsrecht und das Telekommunikationsrecht ist verfügungsberechtigt und zur Grundbuchanmeldung befugt die Eigentümerin der Parzelle Nr. 1000, nämlich die aus C., D. und E. bestehende einfache Gesellschaft.