4. Als Ergebnis steht fest, dass Durchleitungsrechte, wie sie vorliegend angemeldet wurden, nur einen örtlich begrenzten Verlauf haben können und nicht die ganze belastete Parzelle betreffen. Werden bei der Grundbuchanmeldung keine Angaben über den Verlauf gemacht, ist die Dienstbarkeit nicht abschliessend definiert. Die stichwortartige Umschreibung im Grundbucheintrag genügt nicht. Das Kreisgrundbuchamt hat den Anmeldenden aufzufordern, eine Planskizze einzureichen, auf dem die Parzellengrenzen und der Verlauf der Grunddienstbarkeit eingezeichnet ist. Ohne Plan fehlt eine Eintragungsvoraussetzung, so dass das Kreisgrundbuchamt die Anmeldung abzuweisen hat. Die angefochtene Verfü-