3.5 Wechsel des Eigentümers oder der Eigentümerin des berechtigten oder belasteten Grundstücks führen immer wieder zu Konflikten, nachdem die Ausübung der Dienstbarkeit vorher oftmals während Jahrzehnten bei den ursprünglichen Vertragsparteien zu keinerlei Problemen Anlass gegeben hat. Um solchen Konflikten vorzubeugen und die Rechtssicherheit zu stärken, plant der Bund eine Teilrevision des ZGB, wonach die öffentliche Beurkundung neu für die Errichtung sämtlicher Grunddienstbarkeiten mit Ausnahme von Durchleitungsrechten gelten soll.