A.-Grundbuchblatt Nr. 1000 räumen den Eigentümern der Liegenschaften A.-Grundbuchblatt Nrn. 2000, 3000, 4000, 5000, 6000 und 7000 auf unbestimmte Zeit das dingliche Recht ein, die Abwasserkanalisationsleitung durch ihre Parzelle zur Gemeindekanalisation zu führen und daselbst anzuschliessen. Der Einlaufschacht liegt zur Zeit auf der Grenze zwischen A.-Grundbuchblatt Nr. 1000 und der A.-Strasse A.-Grundbuchblatt Nr. 8000.